ORGANISATORISCHES UND ANSPRECHPARTNER

Schul- und Hausordnung

Informationen in

englischer  und arabischer

Sprache

Informationen zum Leben und Lernen an der Wald-Grundschule

Liebe Schulgemeinschaft,


wir begrüßen Sie herzlich an der Wald-Grundschule und wünschen eine gute Zusammenarbeit!

In diesem Schreiben informieren wir Sie über wichtige Regularien an unserer Schule, die für die Sicherheit Ihrer Kinder und für einen reibungslosen Ablauf der Unterrichts- und Betreuungszeit von Bedeutung sind. Darüber hinaus bitten wir Sie, die Schul- und Hausordnung mit Ihrem Kind zu besprechen und uns zu unterstützen diese einzuhalten. 

  • Kinder können bis in den Bereich der Fahrradständer gebracht werden. In die Unterrichtsräume gehen sie alleine. 
  • Eine Ausnahme bilden hier die Erstklässler, die in der ersten Zeit noch Unterstützung beim Ankommen in der Schule benötigen.
  • Nach Unterrichtsschluss gehen die Kinder alleine zum Schultor und können dort abgeholt werden. Wenn nötig, nutzen Sie die Bänke im Bereich der Fahrradständer, um Ihr Kind dort zu treffen. Am Nachmittag können die Kinder persönlich aus dem offenen Ganztagsbetrieb (im Folgenden als OGB abgekürzt) oder aus der ergänzenden Betreuung abgeholt werden.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Eltern nicht ohne Beauftragung in den Schulgängen und vor den Schulhäusern aufhalten.
  • Bitte halten Sie beim Bringen und Abholen der Kinder mit dem Auto unbedingt die Straßenverkehrsordnung ein. Achten Sie auf unsere Anwohner, halten Sie alle Einfahrten frei und vermeiden Sie Staus! Seien Sie mit Ihrem Verhalten Ihren Kindern ein Vorbild! 
  • Für die Entwicklung Ihres Kindes ist es förderlich, wenn es Teile seines Schulweges alleine bewältigt und sich auf diesem mit Schulfreunden austauscht. 
  • Vor dem Schultor regeln Schülerlotsen den Straßenverkehr. Ihren Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Mitwirken.

Mit freundlichen Grüßen
das Team der Wald-Grundschule

Unterrichts- und Pausenzeiten

Betreuungszeiten in der Offenen Ganztagsbetreuung (OGB)
Kostenfreie Betreuung: VHG-Betreuung 07:30-13:30 Uhr
Kostenpflichtige Betreuung: Frühbetreuung 06:00-07:30 Uhr
Angebote der Offenen Ganztagsbetreuung 13:30-16:00 Uhr
Spätbetreuung 16:00-18:00 Uhr

Schul- und Hausordnung der Wald-Grundschule

Liebe Schulgemeinschaft,
damit sich Kinder und Erwachsenen bei uns wohlfühlen, ist es wichtig, dass alle folgende Regeln kennen und einhalten.

Allgemeine Regeln

  • Das gegenseitige Grüßen auf dem Schulgelände ist selbstverständlich.
  • Ich behandle andere Kinder und Erwachsene so wie ich selbst behandelt werden möchte. 
  • Ich bin freundlich, respekt- und rücksichtsvoll. 
  • Ich störe niemanden und tue keinem weh. Ich helfe anderen, wenn sie Hilfe benötigen und sehe nicht weg, wenn jemand in Schwierigkeiten ist.
  • Ich achte besonders auf die jüngeren Kinder und bin ihnen ein Vorbild. 
  • Ich bleibe fair und regele Streit mit Worten. 
  • Kraftausdrücke und Schimpfwörter benutze ich nicht.
  • Bemerke ich, dass sich ein Kind unwohl fühlt, reagiere ich sofort. Stopp-Zeichen gelten immer!
  • Kann ich den Streit nicht alleine lösen, hole ich Hilfe. Hilfe holen ist kein Petzen!
  • Ich gehe sorgsam mit Räumen, Möbeln, Büchern und Material um. 
  • Plakate, Bilder und Ausstellungen betrachte ich nur mit den Augen.
  • Mit dem Eigentum anderer gehe ich respektvoll um.
  • Ich verlasse alles sauber und ordentlich, vor allem die Toilette. 
  • Abfall werfe ich immer in die Mülleimer.
  • Mein Mobiltelefon bleibt auf dem Schulgelände und bei Unterrichtsgängen ausgeschaltet in der Tasche. Bei Verstoß gegen diese Regelung werden die elektronischen Geräte eingesammelt und nach Rücksprache von den Eltern abgeholt. Es ist verboten, Fotos und Filme von anderen aufzunehmen. Auch die Erwachsenen bemühen sich hierbei, ein Vorbild zu sein.
  • Wertvolle Gegenstände und größere Geldbeträge lasse ich zu Hause. Bei Verlust haftet die Schule nicht.
  • Fahrräder, Roller, Boards und ähnliche Geräte schließe ich im Bereich der Fahrradständer an. Der Fahrradständer ist keine Spielfläche. Nur das Anschließen und Abholen der Fahrräder ist dort gestattet. Fahrrad, Roller und Skateboard zu fahren sowie das Benutzen anderer fahrbarer Spielgeräte auf dem Gelände ist untersagt.
  • Feuerzeuge, Streichhölzer, Knallkörper, Taschenmesser oder Ähnliches bleiben zu Hause.
  • Hunde und andere Haustiere dürfen nicht auf das Schulgelände. Das Rauchen ist verboten.
  • Den gesamten Schultag über bleibe ich auf dem Schulgelände. Es ist nicht gestattet, das Schulgelände während der Schul- oder Hortzeiten zu verlassen. Im Sekretariat erhältst du Hilfestellung, wenn du sie benötigst.

Schulhausregeln

  • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht. Das erste Klingeln um 7:55 Uhr zeigt an, dass spätestens jetzt  der Klassenraum aufzusuchen ist. Ab 7:45 Uhr kann ich in meinen Unterrichtsraum gehen. Vorher warte ich ruhig vor dem Haus. Beginnt mein Unterricht später, gehe ich in die VHG oder warte kurz vor Stundenbeginn vor dem Haus.
    Im Schulgebäude verhalte ich mich achtsam und ruhig und renne nicht. 
  • Während des Unterrichts bewege ich mich, alleine oder als ganze Klasse, auf den Gängen besonders leise. 
    Zur Hofpause gehe ich zügig auf den Schulhof und bei Pausenende ebenso wieder zurück.
  • Ich halte Bälle und Spielgeräte im Haus in der Hand und spiele damit erst auf dem Schulhof.
  • Ich stelle meine Schuhe und Hausschuhe in die Regale und achte auf Ordnung. Jacken und Turnbeutel hänge ich auf oder lege sie in die vorgesehenen Behälter.
  • In den Regenpausen bleibe ich in oder vor meinem Klassenraum, Ball- und Tobespiele sind dann nicht erlaubt.
  • In den Treppenhäusern und an den Türen schubse und drängle ich nicht.
  • Nach Unterrichtsschluss verlasse ich zügig das Schulgelände oder gehe in die Betreuung (OGB). 

Hofregeln

  • Zu Beginn der Hofpause denke ich vor Verlassen des Klassenraumes oder des Hauses an Frühstück, Milchmarken, passende Kleidung und Spielgeräte.
  • Während der Hofpause halte ich mich auf dem Schulhof auf und betrete die Häuser nur zur Toilettenbenutzung.
  • Für alle Ballspiele nutze ich die dafür vorgesehenen Plätze und halte mich an die aktuellen vom Schülerparlament ausgearbeiteten Regeln. Beachte, dass Lederbälle nicht auf dem Schulhof erlaubt sind und die Tore ausschließlich für das Fußballspielen aufgestellt sind, nicht zum Klettern oder gar Sitzen auf den Toren.
  • Die Schaukeln und die Kletterspinne dürfen nur unter Aufsicht benutzt werden und ich beachte die zur Benutzung festgelegten Regeln. Ich schütze alle Pflanzen und breche nichts ab. Klettern und Hangeln in den Bäumen unterlasse ich.
  • Stöcke, Kiefernzapfen, Steine, Sand und Schnee dürfen nur zum Bauen benutzt werden. Tiere dürfen nicht angefasst werden.
  • Alle ausgeliehenen Spielgeräte bringe ich an ihren Platz zurück.
  • Die Freiluftklassen dürfen in den Hofpausen zum Lesen, Schreiben und Frühstücken benutzt werden. Das Klettern auf den Tischen und Bänken ist verboten.
  • Der Abenteuerspielplatz und das Gelände hinter dem Waldhaus (OGB) dürfen nur unter Aufsicht betreten werden.
  • Die Naturschutzgebiete achte ich. Auf ihren Begrenzungen ist das Balancieren nicht erlaubt.
  • Die Reinigung des Geländes erfolgt im wöchentlichen Wechsel durch die dazu eingeteilten Klassen. Der Bereich zwischen Haus VI und dem Schulgartenzaun sowie alle Bereiche hinter den Häusern sind für die Aufsicht nicht einsehbar und daher kein Spielbereich in den Hofpausen.
  • Die Milchtüten bringe ich in die dafür vorgesehenen Kästen.
  • Der Schulhof ist für alle da und viele spielen zusammen.
  • Ich versuche niemanden auszuschließen. Braucht ein Kind seine Ruhe, akzeptiere ich das.
  • Ich verhalte mich tolerant. Mit Spielgeräten wechseln wir uns ab.

Regeln in der Mensa

  • Vor dem Essen wasche ich mir die Hände.
  • Den Raum betrete ich ruhig, und ich verhalte mich leise.
  • Ich suche mir einen Sitzplatz und lege meine Garderobe am Stuhl ab.
  • Ich sage an, wenn ich nur wenig essen möchte.
  • Der Mahlzeit entsprechend wähle ich das Besteck zum Essen.
  • An der Frischetheke fülle ich die Salate und das Dessert mit dem Vorlagebesteck in die Schälchen. Alle Lebensmittel, auch Obst und Rohkost, esse ich in der Mensa.
  • Beim Essen unterhalte ich mich leise mit meinen Tischnachbarn.
  • Ich verlasse meinen Platz sauber und stelle den Stuhl an den Tisch.

Regeln in der Offenen Ganztagsbetreuung

In der Offenen Ganztagsbetreuung (OGB) gelten die allgemeinen Regeln der Schul- und Hausordnung gleichermaßen. Besonders achte ich in der OGB auf folgende Regeln:

  • Ich melde mich bei einem Erzieher/einer Erzieherin an, wenn ich komme. Ich melde mich ab, wenn ich gehe. Meine Sachen bringe ich an den vorgesehenen Platz.
  • Im Hausaufgabenraum erledige ich meine Hausaufgaben so gut ich kann selbstständig, zügig und leise. Ich gehe sorgfältig mit dem Spiel- und Beschäftigungsmaterial um und räume es anschließend wieder auf.
  • Zum Essen und Trinken setze ich mich an einen Tisch. Danach mache ich meinen Platz wieder sauber. In der Bücherei ist das Essen nicht gestattet.
  • Am Nachmittag halte ich auf dem Schulhof die festgelegten Spielgrenzen ein. Der Weg vom
  • Haus IV bis zur Turnhalle ist diese Spielgrenze. Den Balanciergarten besuche ich nur mit Freunden und habe vorab die Erlaubnis der aufsichtführenden Erzieherin/des aufsichtführenden Erziehers erhalten.

Ergänzende Regeln

Die Haus- und Schulordnung wird durch Klassenregeln und spezielle Regeln, z.B. für Fachräume, Spielgeräte, u. ä. ergänzt.

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung

  • Im Schulalltag wird es sich nicht vermeiden lassen, dass Probleme und Meinungs-verschiedenheiten entstehen und Konflikte auftreten. Zur Lösung dieser Konflikte sollen erzieherische Gespräche stattfinden, die zu Einsicht, Entschuldigung oder Wiedergutmachung führen.
  • Wenn Schülerinnen und Schüler wiederholt die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit stören, indem sie gegen die Haus- und Schulordnung verstoßen gegen ihre Pflichten nach § 46 Schulgesetz verstoßen Anordnungen von Lehrkräften und ErzieherInnen nicht befolgen, die am Schulleben Beteiligten gefährden, bedrohen oder verletzen, Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrkräfte, ErzieherInnen und alle sonstigen MitarbeiterInnen der Schule beschimpfen, beleidigen oder provozieren, müssen besondere Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen getroffen werden.

Besondere Erziehungsmaßnahmen sind:

  • das erzieherische Gespräch mit Lehrkraft, ErzieherIn und ggf. Schulleitung 
  • gemeinsame Absprachen (Verträge, o. ä.) 
  • die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (Pflege des Schulgeländes und des Schulmobiliars, Gegenstände ersetzen oder bezahlen, Kleidung nähen/reinigen lassen bzw. neu kaufen)
  • Wiedergutmachung unter besonderer Berücksichtigung des Vorfalls (Entschuldigungsgespräch, Entschuldigungsbrief, u.ä.)
  • der mündliche Tadel (mit Formular zur Mitteilung an die Erziehungsberechtigten)
  • Eintrag in das Klassenbuch zur Dokumentation und zum Austausch der Pädagogen/innen
  • die vorübergehende Einziehung von Gegenständen (z.B. Handys), bei wiederholter Missachtung nur Rückgabe an eine/n Erziehungsberechtigte/n
  • zeitlich begrenzter Ausschluss aus der Klasse bzw. Unterrichtsgruppe mit Konfliktlösungsgespräch und zeitlich begrenztes Betreuen in der Parallelklasse
  • Die aufgelisteten Maßnahmen beinhalten keine Reihenfolge im Sinne der Steigerung. Sie sind im Dialog zwischen dem betreffenden Kind und dem Pädagogen/der Pädagogin auszuwählen. 
  • Die Erziehungsmaßnahme ist schriftlich zu dokumentieren und die Erziehungsberechtigten sind über die Erziehungsmaßnahme zu informieren.
  • Wenn die oben aufgeführten Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben oder keine Aussicht auf Erfolg versprechen, können, bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten, Ordnungsmaßnahmen gemäß § 63 Schulgesetz getroffen werden.

Folgende Ordnungsmaßnahmen müssen in chronologischer Reihenfolge getroffen werden:

Ordnungsmaßnahmen Entscheidendes
schulisches Gremium
Bemerkungen
1. Schriftlicher Verweis *Klassenkonferenz unter
Vorsitz der Schulleitung
Ein entsprechendes Formular befindet
sich bei der Schulleitung.
2. Ausschluss vom
Unterricht und anderen
schulischen
Veranstaltungen bis zu
zehn Schultagen
Klassenkonferenz unter
Vorsitz der Schulleitung
– kann ggf. von der Schulleitung
entschieden werden, „wenn auf
andere Weise die Aufrechterhaltung
eines geordneten Schullebens nicht
gewährleistet werden kann“
(§63 Absatz 6 des Berliner
Schulgesetzes)
3. Umsetzung in eine
Parallelklasse oder eine
andere Unterrichts-
gruppe
– interne Absprache der
Pädagogen und
Pädagoginnen mit den
Erziehungsberechtigten und
der Schulleitung
– bei Nichtübereinstimmung
mit den Erziehungs-
berechtigten entscheidet
die Gesamtkonferenz
– kann ggf. von der Schulleitung
entschieden werden, „wenn auf
andere Weise die Aufrechterhaltung
eines geordneten Schullebens nicht
gewährleistet werden kann“
(§63 Absatz 6 des Berliner
Schulgesetzes)
4. Überweisung in eine
andere Schule desselben
Bildungsganges
Schulaufsichtsbehörde – muss schriftlich angedroht werden
(ggf. in Verbindung mit einem
schriftlichen Verweis)

Teilnehmer der Klassenkonferenz sind:  

  • Klassenlehrer/in, Fachlehrer/innen, pädagogische Mitarbeiter/innen, die regelmäßig in der Klasse tätig sind (Erzieher/innen), die Erziehungsberechtigten, sowie die gewählten Elternvertreter für die Klassenkonferenz.
  • Ordnungsmaßnahmen müssen in der Regel vorher angedroht werden. Die Erziehungsberechtigten und die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler müssen vor der Entscheidung angehört werden.

Diese Schul- und Hausordnung wurde in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und von der Schulkonferenz am 17.11.2016 verabschiedet.

Diese aktualisierte Version ist wirksam ab 01.02.2022

Wald-Grundschule

Waldschulallee 83-93
14055 Berlin
Tel. (030) 9029-26900
Fax (030) 9029-26917
sekretariat@wald-gs.schule.berlin.de

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