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9.2.2012 : 0:21 : +0100

Schulverwaltung

HAUS- UND SCHULORDNUNG           

 

Übersicht

Einleitung
Vor und nach dem Unterricht
Im Schulhaus
In den Pausen
Waldgelände/Umweltschutz
Verschiedenes
Schulordnung
Ordnungsmaßnahmen

 

Einleitung

Die Wald-Grundschule hat durch ihre günstige Lage durch das weitläufige, wald-ähnliche Schulgebäude die besten Voraussetzungen für ein friedliches, förderliches und erfolgreiches Lernen. Diese Schule muss ein Ort sein, an dem sich jeder wohlfühlen soll, weil er geachtet und toleriert wird, und weil die demokratischen Grundregeln des friedlichen Zusammenlebens und -arbeitens eingehalten werden. Die von den Gremien der Wald-Grundschule aufgestellte Schul- und Hausordnung enthält diese Regeln und Grundsätze, die von allen am Schulleben Beteiligten für ein gutes Miteinander verpflichtend eingehalten werden müssen.

 

Vor und nach dem Unterricht

Die Wald-Grundschule ist werktags ab 7.30 Uhr geöffnet. Für die Betreuung ist vorerst das Waldhaus (Haus VI) mit dem Waldschulnachmittag zuständig. Ab 7.40 Uhr werden die Schulgebäude und Klassenräume geöffnet, die Aufsicht erfolgt durch Lehrerinnen und Lehrer der Schule. Das erste Klingeln um 7.55 Uhr veranlasst Schüler und Lehrer, ihre Klassenräume aufzusuchen, um pünktlich mit dem Unterricht zu begin-nen.

Die Eltern werden gebeten, sich beim Bringen und Abholen ihrer Kinder mit dem Auto an die Straßenverkehrsordnung zu halten und zum Parken den Parkplatz am Mommsen-Stadion zu nutzen. Es wird dringend empfohlen, die Kinder nicht bis zum Klassenraum, sondern nur bis zum Schultor zu begleiten.

Kinder und Eltern, die mit dem Fahrrad zur Schule gelangen, schieben aus Sicher-heitsgründen das Fahrrad bis zum Abstellplatz und schließen es dort fest an (Dieb-stahlgefahr).

Der Fahrradabstellplatz ist keine Spielfläche. Die Kinder dürfen nur ihre Fahrräder dort abstellen und nach dem Unterricht wieder abholen.

Das Mitnehmen von Hunden auf das Schulgelände ist nicht gestattet und das Rau-chen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Vor dem Schultor und an der Ecke Neidenburger Allee/Waldschulallee regeln Schülerlotsen den Übergang für die Grundschule. Ihren Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden, nach Unterrichtsschluss begeben sich alle Schülerinnen und Schüler bitte unverzüglich auf den Heimweg.

Die Kinder, die am offenen Ganztagsbetrieb und der verlässlichen Halbtagsschule teilnehmen, haben schnellstmöglich ihre Betreuungsgebäude aufzusuchen und sich bei den betreffenden Erziehern zu melden.

Aus Sicherheitsgründen nehmen die Kinder nur zu zweit Erledigungen bzw. Boten-gänge (z.B. Schlüsseldienst, Toilettenbesuch u.a.) vor.

Ein Handyverbot besteht nicht. Handys können in den Pausenzeiten der Wald- Grundschule für unabdingbare Gespräche kurzzeitig genutzt werden. Bei Störungen werden sie eingezogen.

Sonderregelung für Klassenfahrten:

Die Fahrtenleiter entscheiden über die Mitnahme von Handys. Wird von den Fahrten-leitern ein Handy-Verbot ausgesprochen, können bei Missbrauch die Handys für die Dauer der Fahrt eingezogen werden.

 

Im Schulhaus

Im Schulhaus und auf dem Schulgelände sind Grundsätze wie Höflichkeit und rück-sichtsvoller Umgang selbstverständlich, gegenseitiges Grüßen ist Bestandteil einer freundlichen Schulatmosphäre.

Um Unfälle zu vermeiden, darf im Schulhaus weder gerannt noch getobt werden. Flurfenster dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht geöffnet werden.

Von Störungen des Unterrichts jeglicher Art ist abzusehen um eine möglichst optimale Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten.

Der Treffpunkt zum Sportunterricht liegt vor den jeweiligen Schulhäusern bzw. am Schaukasten.

Alle Kinder sind gehalten, schuleigene Materialien (z.B. Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte) pfleglich und schonend zu behandeln, bei mutwilliger Zerstörung ist Schadenersatz zu leisten.

Für Wertsachen u. ä. kann keine Gewähr übernommen werden.

Inline-Skating, Roller fahren, Fahrrad fahren etc. auf dem Schulgelände sind nicht gestattet.

 

Pausenordnung

Folgende Pausenregelung hat sich an der Wald-Grundschule bewährt
(Abweichungen in Eigenverantwortung der jeweiligen Lehrkraft sind möglich):

08.45 - 08.55 Uhr, kleine Pause nach der 1. Stunde
09.40 - 09.50 Uhr, kleine Pause nach der 2. Stunde
10.35 - 10.55 Uhr, große Pause nach der 3. Stunde
11.40 - 11.50 Uhr, kleine Pause nach der 4. Stunde
12.35 - 12.45 Uhr, kleine Pause nach der 5. Stunde
13.30 - 13.40 Uhr, kleine Pause nach der 6. Stunde

In allen Pausen verlassen die Schüler die Gebäude und nutzen das weitläufige Waldgelände zu Spiel und Bewegung. Während der Pausen sollen die Schulgebäude nur zur Toilettenbenutzung betreten werden, an die Mitnahme von Frühstück, Turnbeuteln, richtiger Kleidung soll vorher gedacht werden.

Das Fußballspielen ist auf den dafür vorgesehenen Spielflächen möglich, die Schüler sollten sich in der Benutzung eigenverantwortlich abwechseln und sich im Streitfall um eine friedliche Lösung bemühen. Es sind nur leichte Plastikbälle zu benutzen.

Die Schaukel steht allen Kindern zur Verfügung, wer schaukeln möchte, stellt sich hin-ter den Holzumrandungen an. Es darf nur unter Aufsicht geschaukelt werden. Die Regeln zur Benutzung der Kletterwand, des Brunnens und der Freiluftklassen sind zu beachten.

Der Abenteuerspielplatz kann nur in der großen Pause, jahreszeitabhängig und nur unter Aufsicht genutzt werden.

Der Milchverkauf findet ebenfalls nur in der großen Pause vor dem Haus IV statt.

Bei Regen oder schlechtem Wetter bleiben die Schüler unter Aufsicht im Schulge-bäude.

Das Gelände hinter dem Waldhaus kann nicht beaufsichtigt werden und darf deshalb nicht betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler haben sich immer im Blickfeld des Aufsichtführenden aufzuhalten, ein Spielen hinter den Häusern ist nicht möglich.

Die Pausen enden mit dem Klingeln zum Unterricht. Die Schüler und die Lehrer ha-ben sich dann zügig in die Schulgebäude zu begeben um pünktlich zum Stunden-beginn in der Klasse zu sein.

Das Werfen von Schneebällen, Kienäpfeln, etc. ist wegen der bestehenden Unfall-gefahr zu unterlassen.

Waldgelände / Umweltschutz

Die Wald-Grundschule liegt im Verhältnis zu anderen Berliner Schulen in einem einzigartigen Waldgelände.

Es ist nicht immer leicht, den Wald und das schöne Schulgelände in Ordnung zu halten. Manche Kinder vergessen beim Spielen, dass Abfälle in die Papierkörbe gehören und die Naturschutzgebiete geschont werden sollen.

Zur Beachtung gehört im Besonderen:

  • die Naturschutzgebiete und Grünflächen mit Randbepflanzungen nicht zu betreten
  • Holzzäune, Baumstämme nicht mutwillig zu zerstören
  • Arbeit im Schulgarten
  • den Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen und von sonstigen Verunreinigungen des Geländes abzusehen.

Eine besondere Bedeutung kommt in dieser Schule dem Umweltschutz zu. Um Ver-packungsmüll zu vermeiden, haben sich in unserer Schule die immer wieder zu be-nutzenden Glas- oder Plastikflaschen (Emilflaschen) durchgesetzt. Büchsen, Einwegflaschen und Tetra-Packs sollten nicht als Getränkebehälter dienen.

Die Reinigung des Geländes erfolgt im Wechsel wöchentlich durch eingeteilte Klassen. Altbatterien können im NWU-Raum abgegeben werden.

 

Verschiedenes

Im Schaukasten finden sich Hinweise auf aktuelle Ereignisse. Weiterhin erfolgt hier die Bekanntgabe von Sportergebnissen, und es hängt die Liste der Arbeitsgemeinschaften und Neigungsgruppen aus.

Seit 40 Jahren bemüht sich der Freundeskreis um die Förderung der Wald-Grundschule. Der Freundeskreis ist ein Elternverein, der insbesondere kulturelle und sportliche Veranstaltungen unserer Schule unterstützt. Weiterhin gibt er Zuschüsse für Schullandheimaufenthalte und hilft bei der Beschaffung zusätzlicher Lernmittel. In besonderen Fällen gibt der Freundeskreis auch einzelnen Schülerinnen und Schülern Beihilfen.

Schulordnung

Die Schule hat wie die Familie die Möglichkeit und damit den Auftrag, den Schüler zu einem mündigen und verantwortungsbewussten Verhalten zu erziehen. Daraus erwachsen den drei Partnern (Eltern, Schülern und Lehrern) bestimmte Verpflichtungen:

Die Eltern sollten die von der Schule gebotenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit zur Förderung ihres Kindes ständig wahrnehmen und ihr Verhalten als Erzieher ver-antwortungsbewusst überdenken.

Die Schüler sollten lernen, ihr eigenes Verhalten und das Verhalten anderer kritisch zu überdenken und Verantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft zu übernehmen.

Die Lehrer sollten ständig überprüfen, ob ihr Verhalten ihrem Auftrag zu erziehen und Wissen zu vermitteln entspricht.

Eltern, Schüler und Lehrer sollten in Zusammenarbeit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der einzelne Schüler seinen Fähigkeiten entsprechend entwickeln kann.

Im Schulalltag wird es sich nicht vermeiden lassen, dass Probleme oder Meinungsverschiedenheiten entstehen und sich in Konflikten oder Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit niederschlagen. Zur Lösung sollen vorrangig erzieherische Maßnah-men eingesetzt werden. So kommt dem klärenden Gespräch eine besondere Bedeutung zu, das zur Einsicht, Entschuldigung oder Wiedergutmachung entstandenen Schadens führen soll.

Wenn Schülerinnen und Schüler nachhaltig die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigen, indem sie

  • gegen die Haus- und Schulordnung verstoßen
  • gegen ihre Pflichten nach § 46 Schulgesetz verstoßen
  • Anordnungen von Lehrern und Erziehern nicht befolgen
  • die am Schulleben Beteiligten gefährden, bedrohen oder verletzen
  • Mitschüler, Lehrer oder Erzieher beschimpfen, beleidigen oder provozieren
    müssen besondere Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen getroffen werden.


Besondere Erziehungsmaßnahmen (Vergleiche § 62 Schulgesetz)

  • Eintragung in das Klassenbuch
  • Pflege des Schulgeländes und des Schulgartens
  • Warnung/Tadel (mündlich/schriftlich)
  • Nachbleiben und Nacharbeiten des durch Eigenverschulden versäumten Stoffes
  • Ausschluss von besonderen schulischen Veranstaltungen (z.B. Wandertag, Theaterbesuch, Sportfest)
  • Zeitlich begrenztes Betreuen in der Parallelklasse
  • Die vorübergehende Einziehung von Gegenständen
  • Vorzeitiges Abholen aus dem Unterricht durch die Eltern
  • Wiedergutmachung unter besonderer Berücksichtigung des Vorfalls

 

 

Ordnungsmaßnahmen

Wenn die oben aufgeführten Erziehungsmaßnahmen wirkungslos geblieben sind oder die Anordnung sofortiger Maßnahmen notwendig erscheint, werden folgende Ordnungsmaßnahmen gemäß § 63 Schulgesetz getroffen:

  • Der schriftliche Verweis
  • der Ausschluß vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu zehn Schultagen
  • die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe
  • die Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsgangs und

die Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist.

An der Wald-Grundschule herrscht ein generelles Waffenverbot. (Zu Waffen gehören u.a. auch Taschenmesser, Laserpointer und anderes).

Diese Haus- und Schulordnung ist von den Mitgliedern der Schulkonferenz beschlossen worden.

Berlin, 1. März 2005

Wolter Carsten Wolke
Schulleiter Gesamtelternvertretung